Ein Prüfsachverständiger ist eine bauaufsichtlich anerkannte Fachperson, die sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden prüft und bescheinigt – zum Beispiel Rauchabzugsanlagen. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Wann ist er nötig?
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach wesentlichen Änderungen an der Anlage
- wiederkehrend innerhalb von drei Jahren
Das gilt nur für bestimmte Gebäude, etwa Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäuser und Schulen. Die Prüfung ersetzt nicht die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma.
Mehr dazu: RWA-Wartung und Prüfpflichten
Verwandte Begriffe: RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlage)
