Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) muss im Brandfall sofort funktionieren – auch wenn sie jahrelang nur zum Lüften oder gar nicht bewegt wurde. Deshalb verlangen Normen und Landesrecht regelmäßige Wartung und Prüfung. Dieser Ratgeber zeigt, was Betreiber, Facility-Manager und Fachbetriebe wissen müssen: welche Pflichten gelten, in welchen Abständen geprüft wird und was bei der Wartung der Fensterantriebe zu beachten ist.
Wartung und Sachverständigenprüfung: zwei verschiedene Pflichten
Bei RWA werden oft zwei Dinge verwechselt:
- Wartung und Inspektion: regelmäßige Funktionsprüfung, Pflege und Instandsetzung durch eine qualifizierte Fachfirma – im Regelfall einmal im Jahr.
- Sachverständigenprüfung: Prüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes – bei bestimmten Gebäuden vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend.
Die Sachverständigenprüfung ersetzt die jährliche Wartung nicht. Beide Pflichten bestehen nebeneinander.
Wie oft muss eine RWA gewartet werden?
Für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) legt DIN 18232-2 fest, dass sie nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, geprüft und gewartet werden müssen. Auch die VdS-Richtlinien verlangen Prüfungen in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich. Gibt der Hersteller kürzere Intervalle vor, gelten diese.
Die Wartung darf nur eine Fachfirma durchführen, die für die jeweilige Anlage qualifiziert ist. Alle Arbeiten werden im Prüfbuch der Anlage dokumentiert.
Wann ist ein Prüfsachverständiger nötig?
Die Prüfverordnungen der Länder schreiben für Sonderbauten eine Prüfung von Rauchabzugsanlagen durch Prüfsachverständige vor. Typische Beispiele sind:
- Verkaufsstätten und Ausstellungsflächen über 2.000 m²
- Versammlungsstätten, Schulen und Krankenhäuser
- Hochhäuser und Beherbergungsstätten
- Mittel- und Großgaragen sowie große Industrie- und Lagerhallen
Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend – in den meisten Bundesländern alle drei Jahre, in einzelnen Ländern in längeren Abständen. Welche Regel für Ihr Gebäude gilt, steht in der Baugenehmigung bzw. im Brandschutzkonzept und in der Prüfverordnung Ihres Bundeslandes.
Was wird bei der Wartung geprüft?
| Bauteil | Prüfung |
|---|---|
| RWA-Zentrale | Funktion, Störungsanzeige, Netz- und Notstromversorgung |
| Akkus | Kapazität und Alter; Austausch nach Herstellerangabe |
| Auslöseelemente | Rauchmelder, RWA-Taster und Wind-Regen-Sensor auslösen und prüfen |
| Fensterantriebe | Öffnungszeit, vollständige Öffnung, Stromaufnahme, Befestigung und Konsolen |
| Fenster und Beschläge | Leichtgängigkeit, Dichtungen, Scharniere, Verschmutzung und Korrosion |
| Leitungen | Leitungsführung, Anschlüsse und Funktionserhalt |
Abschließend wird die Anlage komplett ausgelöst: Alle Fenster müssen vollständig öffnen – bei RWA in der Regel innerhalb von 60 Sekunden – und danach wieder sauber schließen.
Typische Mängel an Fensterantrieben
- Antrieb öffnet nicht mehr vollständig: oft verschlissene Kette, schwergängiger Flügel oder zu schwacher Antrieb nach einem Fenstertausch.
- Öffnungszeit zu lang: Bei großen Hüben reicht die Laufgeschwindigkeit nicht für die geforderte Öffnung.
- Antrieb brummt, bewegt sich aber nicht: Getriebeschaden oder Überlast.
- Feuchtigkeit und Korrosion: besonders bei Dachfenstern und Lichtkuppeln mit zu geringer Schutzart.
- Hersteller liefert nicht mehr: Ältere Antriebe sind teils nicht mehr erhältlich.
Defekten Antrieb ersetzen
Fällt bei der Wartung ein Fensterantrieb aus, muss er zeitnah ersetzt werden – bis dahin ist die RWA nicht voll funktionsfähig. Passende Ersatzantriebe für Fabrikate wie GEZE, Aumüller, D+H, WindowMaster, HAUTAU und Kingspan STG finden Sie im Ratgeber Fensterantrieb ersetzen und in unserer Austauschtabelle.
| Einsatz | Antrieb |
|---|---|
| Kipp- und Klappfenster, Fassade | Kettenantrieb VS-KA (24 V, 250–1500 N) |
| Dachfenster und Lichtkuppeln | Linearantrieb VS-LA (600–5000 N) |
| Schwere Lichtkuppeln | Spindelantrieb VS-SA 2500 oder VS-KA 2500 (IP66) |
Wichtig: Für den RWA-Einsatz müssen Antrieb, Fenster und RWA-Zentrale projektbezogen aufeinander abgestimmt sein. Prüfen Sie vor dem Tausch die Stromaufnahme des neuen Antriebs und die Öffnungszeit. Wie RWA und NRWG zusammenhängen, erklärt der Beitrag RWA oder NRWG – der Unterschied.
Häufige Fragen
Wer ist für die Wartung der RWA verantwortlich?
Der Betreiber des Gebäudes. Er beauftragt eine qualifizierte Fachfirma und sorgt dafür, dass Wartung und Prüfungen dokumentiert werden.
Reicht es, die Fenster regelmäßig zum Lüften zu öffnen?
Nein. Das tägliche Lüften ersetzt weder die Wartung der Zentrale und der Akkus noch die Auslöseprüfung der gesamten Anlage.
Wie lange halten RWA-Akkus?
Das hängt vom Hersteller ab, typischerweise einige Jahre. Den Austauschzeitpunkt gibt der Hersteller der Zentrale vor; die Wartung prüft Kapazität und Alter.
Darf ich einen RWA-Antrieb durch ein anderes Fabrikat ersetzen?
Grundsätzlich ja, wenn Kraft, Hub, Spannung, Stromaufnahme und Öffnungszeit passen. Bei geprüften NRWG stimmen Sie den Tausch vorher mit dem Errichter oder Sachverständigen ab.
Ersatzantrieb gesucht?
Schicken Sie uns ein Foto vom Typenschild des alten Antriebs und vom Fenster – wir nennen Ihnen die passende Alternative, ab Lager Hamburg. Zum Kontaktformular oder Telefon 040 50694631.

