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Rauchabzug im Treppenhaus: Pflicht, Öffnungsgröße und Bedienung

Dietmar Heiken

Notwendige Treppenräume müssen belüftet und im Brandfall entraucht werden können. So steht es in den Bauordnungen der Länder. In der Regel geschieht das über öffenbare Fenster in jedem Geschoss oder über eine Öffnung zur Rauchableitung an der obersten Stelle mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt. Dieser Ratgeber erklärt die Anforderungen, die Bedienung und was ein Fensterantrieb dabei leisten muss.

Kurz erklärt: Notwendige Treppenräume brauchen nach der Landesbauordnung eine Rauchableitung: öffenbare Fenster in jedem Geschoss oder eine Öffnung an oberster Stelle mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt. Die Öffnung muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können. Die Details hängen von Bundesland und Gebäudeklasse ab.

Hinweis: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gebäudeklasse. Dieser Ratgeber ersetzt keine Planung durch einen Brandschutzplaner und keine Abstimmung mit der Bauaufsicht.

Was die Bauordnung verlangt

Die Regeln stehen in § 35 der jeweiligen Landesbauordnung, zum Beispiel § 35 BauO NRW oder § 35 der Hamburgischen Bauordnung. Sinngemäß gilt in beiden:

  • Fenster je Geschoss: In jedem oberirdischen Geschoss ein öffenbares Fenster ins Freie mit mindestens 0,5 m² freiem Querschnitt, oder
  • Öffnung an oberster Stelle: eine Öffnung zur Rauchableitung mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt.
  • Gebäudeklasse 5: Hier ist die Öffnung an oberster Stelle immer erforderlich, auch wenn es Fenster in den Geschossen gibt.
  • Bedienung: Die Öffnung muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus geöffnet werden können.

Die Hamburger Bauaufsicht hat dazu eine FAQ zu § 35 HBauO veröffentlicht (Stand 10.06.2026). Danach ist in Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ohne öffenbare Fenster im Treppenraum ein natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) mit mindestens 1 m² freier Öffnungsfläche an oberster Stelle vorzusehen, dazu eine Zuluftöffnung im Eingangsgeschoss, die mindestens so groß ist. Für große oder verwinkelte Treppenräume über 40 m² Grundfläche nennt die FAQ als Orientierung eine Öffnung von 5 % der Grundfläche.

Freier Querschnitt ist nicht die Fenstergröße

Gefordert ist der freie Querschnitt, also die Fläche, durch die der Rauch tatsächlich abziehen kann. Bei einem Klapp- oder Kippflügel ist sie deutlich kleiner als die Glasfläche, weil der Flügel nur bis zu einem bestimmten Winkel öffnet. Ein Fenster mit 1 m² Glasfläche erreicht deshalb meist keine 1 m² freien Querschnitt. Entscheidend sind Flügelgröße, Öffnungswinkel und damit der Hub des Antriebs. Lassen Sie den freien Querschnitt von Fensterbauer oder Planer nachweisen.

Wie wird die Öffnung bedient?

  • Von Hand oder per Taster: Die Öffnung muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedienbar sein. Bei motorischen Fenstern geschieht das über RWA-Taster an beiden Stellen.
  • Kennzeichnung: Bedienstellen für die Rauchableitung sind in der Regel in Tieforange (RAL 2011) ausgeführt, siehe Baunetz Wissen.
  • Automatisch per Rauchmelder: Das ist möglich, wenn eine RWA-Zentrale die Rauchmelder auswertet und die Antriebe ansteuert. Ein einfacher Heimrauchmelder, der direkt einen Fenstermotor schaltet, ist keine Rauchabzugsanlage.

Öffnen oder schließen im Brandfall?

Die Öffnung an oberster Stelle soll im Brandfall öffnen, damit Rauch und Wärme nach oben abziehen und die Feuerwehr den Treppenraum besser nutzen kann. Sie dient vor allem der Unterstützung der Löscharbeiten. Damit der Rauch abziehen kann, braucht es auch Zuluft von unten, zum Beispiel über die Eingangstür oder eine eigene Zuluftöffnung. Wann welche Fenster öffnen oder geschlossen bleiben, legt das Brandschutzkonzept fest.

Reicht ein normales Dachfenster mit Motor?

Das kommt auf die Anforderung an. Wo ein NRWG gefordert ist, muss die Einheit aus Fenster und Antrieb als Ganzes nach EN 12101-2 geprüft sein. Ein beliebiges Fenster mit nachgerüstetem Motor ist dann kein NRWG. Wo nur eine Öffnung zur Rauchableitung mit 1 m² freiem Querschnitt verlangt ist, kann auch ein motorisiertes Fenster mit RWA-Steuerung infrage kommen, wenn der freie Querschnitt nachgewiesen ist. Den Unterschied erklärt der Ratgeber RWA und NRWG.

Was der Antrieb leisten muss

  • Genug Kraft: Auch bei Wind und Schnee muss das Fenster sicher öffnen, siehe Schubkraft berechnen.
  • Passender Hub: Er bestimmt den Öffnungswinkel und damit den freien Querschnitt.
  • 24 V und RWA-Zentrale: In RWA-Anlagen werden 24-V-Antriebe über eine zugelassene RWA-Zentrale mit Notstromversorgung betrieben.
  • Abstimmung: Antrieb, Fenster und Zentrale werden projektbezogen abgestimmt und nachgewiesen.

Vent Systems liefert Ketten-, Spindel- und Zahnstangenantriebe für Lüftung und RWA. RWA-Zentralen gehören nicht zu unserem Sortiment. Für Prüfung und Instandhaltung siehe RWA-Wartung und Prüfpflichten.

Welche Normen für RWA gelten und was sie für Fensterantriebe bedeuten, zeigt unser Überblick RWA-Normen: DIN EN 12101-2, DIN 18232 und Bauordnung.

Häufige Fragen

Brauche ich in jedem Mehrfamilienhaus eine Rauchabzugsöffnung im Treppenhaus?

Jeder notwendige Treppenraum muss belüftet und entraucht werden können. In vielen Gebäuden reichen dafür öffenbare Fenster in jedem Geschoss. In Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ist eine Öffnung an oberster Stelle immer nötig. Welche Lösung für Ihr Gebäude gilt, klären Sie mit Planer oder Bauaufsicht.

Kann die Rauchabzugsöffnung auch zum Lüften genutzt werden?

Ja, mit einer RWA-Zentrale mit Lüftungsfunktion. Der Brandfall hat dabei immer Vorrang, siehe RWA und tägliche Lüftung.

Wer darf die Anlage einbauen und prüfen?

Planung, Montage und Prüfung gehören in die Hände von Fachbetrieben für Rauch- und Wärmeabzug. Den elektrischen Anschluss übernimmt eine Elektrofachkraft.

Antriebe für Ihr Projekt

Sie planen oder sanieren einen Treppenraum und suchen passende Antriebe? Schicken Sie uns Flügelmaße, Gewicht und Öffnungsart über das Kontaktformular. Wir stimmen die Antriebe mit Ihrem Planer oder RWA-Fachbetrieb ab.

Über den Autor: Dietmar Heiken

Dietmar Heiken verantwortet bei der Vent Systems HDI GmbH in Hamburg Vertrieb und technische Beratung. Er hat rund 20 Jahre Erfahrung mit elektrischen Fensterantrieben für Lüftung sowie Rauch- und Wärmeabzug (RWA).

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