Wer eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) plant, errichtet oder einen Antrieb darin austauscht, stößt auf mehrere Regelwerke: die Landesbauordnung, die Produktnorm DIN EN 12101-2 und die Planungsnorm DIN 18232-2. Dieser Überblick zeigt, was welches Regelwerk regelt und was das konkret für Fensterantriebe bedeutet.
Kurz erklärt: Die Bauordnung legt fest, ob und wo ein Rauchabzug nötig ist. DIN EN 12101-2 regelt das Rauchabzugsgerät (NRWG) als geprüftes Produkt mit CE-Kennzeichnung – Fenster, Beschlag und Antrieb zusammen. DIN 18232-2 regelt Bemessung, Zuluft, Einbau und Wartung der natürlichen Rauchabzugsanlage. Gewartet wird in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma.
Welche Normen und Vorschriften gelten für RWA?
| Regelwerk | Was es regelt | Bedeutung für Fensterantriebe |
|---|---|---|
| Landesbauordnung (z. B. § 35 HBauO in Hamburg) | Ob und wo ein Rauchabzug nötig ist, z. B. im notwendigen Treppenraum; Öffnungsgröße und Bedienstellen | Legt fest, welche Fläche geöffnet werden muss und von wo aus |
| Sonderbauvorschriften und Brandschutzkonzept | Anforderungen an Hallen, Verkaufs- und Versammlungsstätten und andere Sonderbauten | Bestimmen, ob eine RWA nach DIN 18232 geplant werden muss |
| DIN EN 12101-2 | Produktnorm für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG): Prüfung, Klassifizierung, CE-Kennzeichnung | Der Antrieb ist Teil des geprüften Geräts |
| DIN 18232-2 | Bemessung, Anforderungen und Einbau natürlicher Rauchabzugsanlagen (NRA), Zuluft, Kennzeichnung, Wartung | Zuluftöffnungen müssen sicher öffnen; Wartung mindestens jährlich |
| DIN EN 12101-10 | Energieversorgung von Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen | Antriebe werden im Brandfall über die RWA-Zentrale mit Notstrom (Akku) versorgt |
DIN EN 12101-2: das NRWG als geprüfte Einheit
Seit dem 1. September 2006 müssen natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nach DIN EN 12101-2 geprüft sein und eine CE-Kennzeichnung tragen. Die Anforderungen gelten für das gesamte Gerät, nicht für einzelne Bauteile. Zum NRWG gehören Fenster oder Lichtkuppel, Beschlag und Antrieb. Für objektbezogene Konstruktionen ohne Prüfung kann die Verwendbarkeit über eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes nachgewiesen werden.
Für die Praxis heißt das: Ein einzelner Fensterantrieb ist kein NRWG. Erst in der geprüften Kombination mit dem Fenster wird daraus ein Rauchabzugsgerät. Den Unterschied erklären wir ausführlich im Ratgeber RWA vs. NRWG.
Die Leistungsklassen nach DIN EN 12101-2
| Klasse | Bedeutung | Beispiele | Was der Antrieb leisten muss |
|---|---|---|---|
| Re | Zuverlässigkeit: Anzahl der Öffnungszyklen in die Brandschutzstellung | Re 50, Re 1000 | Dauerhaft zuverlässig öffnen, auch nach vielen Lüftungszyklen |
| SL | Schneelast, bei der das Gerät noch öffnet | SL 250, SL 500, SL 1000 (N/m²) | Genug Kraft, um den Flügel gegen Schnee aufzudrücken |
| WL | Windlast, der das geschlossene Gerät standhält | WL 1500, WL 3000 (N/m²) | Flügel sicher geschlossen halten |
| T | Niedrigste Umgebungstemperatur, bei der das Gerät noch öffnet | T(00), T(-05), T(-15), T(-25) | Auch bei Frost laufen |
| B | Wärmebeständigkeit: Gerät öffnet und bleibt offen | B300, B600 | Bei Brandhitze öffnen und offen bleiben |
Welche Klassen gefordert sind, steht im Brandschutzkonzept oder in der Ausschreibung. Die Klassen des Geräts stehen in der Leistungserklärung des NRWG-Herstellers.
DIN 18232-2: Bemessung, Zuluft und Einbau
DIN 18232-2 regelt, wie groß die Rauchabzugsflächen sein müssen und wie die Anlage eingebaut wird. Maßgeblich ist die aerodynamisch wirksame Fläche (Aw), nicht nur die geometrische Öffnung. Wichtige Punkte aus der Praxis:
- Zuluft: Ohne ausreichende Zuluft zieht kein Rauch ab. Zuluftöffnungen müssen ausreichend bemessen sein und im Brandfall sicher öffnen – oft über Fensterantriebe in der Fassade.
- Kennzeichnung: Zuluftöffnungen werden mit dem Schild „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“ gekennzeichnet, Auslösestellen mit „Rauchabzug“.
- Rauchabschnitte: Große Räume werden in der Regel mit Rauchschürzen in Abschnitte von höchstens 1.600 m² unterteilt.
- Wandöffnungen: Wird über die Außenwand entraucht, ist eine windrichtungsabhängige Ansteuerung nötig.
Bauordnung: Rauchabzug im Treppenraum
Für notwendige Treppenräume gilt die Landesbauordnung. In Hamburg verlangt § 35 Abs. 8 HBauO entweder öffenbare Fenster mit mindestens 0,50 m² freiem Querschnitt in jedem oberirdischen Geschoss oder eine Öffnung an oberster Stelle mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt. Diese Öffnung muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können. In Gebäudeklasse 5 ist die Öffnung an oberster Stelle zusätzlich zu den Fenstern Pflicht. Andere Bundesländer haben ähnliche, aber nicht immer gleiche Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Rauchabzug im Treppenhaus.
Energieversorgung und Steuerung
Im Brandfall müssen die Antriebe auch bei Netzausfall öffnen. Dafür sorgt eine RWA-Zentrale mit Notstromversorgung nach DIN EN 12101-10, an die Rauchmelder, Handauslösetaster und die 24-V-Antriebe angeschlossen sind. Wichtig: Eine Lüftungssteuerung ersetzt keine RWA-Zentrale. Vent Systems liefert Lüftungssteuerungen wie die VS-C24-7A, aber keine RWA-Zentralen.
Wartung: wie oft und durch wen?
Nach DIN 18232-2 wird eine natürliche Rauchabzugsanlage im Regelfall einmal jährlich nach Herstellerangaben gewartet, und zwar nur durch eine für die Anlage qualifizierte Fachfirma. Als Ersatzteile sind Originalteile oder anerkannte Teile zu verwenden. Zusätzlich empfiehlt der Fachverband BHE eine monatliche Sichtprüfung durch den Betreiber. In Sonderbauten können die Prüfverordnungen der Länder zusätzlich Prüfungen durch Sachverständige vorschreiben. Details im Ratgeber RWA-Wartung und Prüfpflichten.
Was bedeutet das für Ihren Fensterantrieb?
- Reine Lüftung: Für Komfortlüftung ohne Brandschutzfunktion können Sie den Antrieb nach Kraft, Hub und Spannung frei wählen.
- RWA: Der Antrieb muss zum geprüften NRWG gehören oder objektbezogen nachgewiesen sein. Stimmen Sie die Auswahl mit Fachplaner, Fensterhersteller oder Errichter ab.
- Ersatz in einer bestehenden RWA: Klären Sie vor dem Tausch mit dem Errichter oder Sachverständigen, ob der neue Antrieb zugelassen ist. Wir liefern dafür alle technischen Daten.
- Planung und Ausschreibung: Für unsere Kettenantriebe und weitere Antriebe stellen wir Ausschreibungstexte bereit.
Häufige Fragen
Braucht jedes RWA-Fenster eine CE-Kennzeichnung?
Ein natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät nach DIN EN 12101-2 trägt die CE-Kennzeichnung des Herstellers. Fehlt eine Prüfung, etwa bei einer individuellen Fassade, ist ein objektbezogener Nachweis wie die Zustimmung im Einzelfall nötig.
Darf ich in einer RWA-Anlage den Antrieb selbst tauschen?
Arbeiten an einer RWA gehören in die Hand einer Fachfirma. Weil der Antrieb Teil des geprüften Geräts ist, muss vor dem Tausch geklärt sein, dass der neue Antrieb zum Gerät passt und zugelassen ist.
Gilt DIN EN 12101-2 auch für den Rauchabzug im Treppenhaus?
Das hängt vom Bundesland und vom Gebäude ab. In Hamburg ist bei Treppenräumen ohne öffenbare Fenster in den Gebäudeklassen 4 und 5 ein natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät mit mindestens 1 m² an oberster Stelle vorgesehen. Klären Sie die Anforderungen im Zweifel mit dem Brandschutzplaner oder der Bauaufsicht.
Wie oft muss eine RWA gewartet werden?
In der Regel mindestens einmal jährlich durch eine qualifizierte Fachfirma, dokumentiert im Prüfbericht. Dazu kommt eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber.
Liefert Vent Systems RWA-Zentralen?
Nein. Wir liefern Fensterantriebe in 24 V und 230 V, Lüftungssteuerungen, Sensoren und Zubehör. Die RWA-Zentrale kommt vom Errichter der Anlage.
Sie planen eine Anlage oder suchen Ersatz für einen Antrieb? Schicken Sie uns die Daten über die Projektanfrage oder das Kontaktformular. Wir beraten Sie zur Auslegung und liefern ab Lager Hamburg.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Fachplanung. Maßgeblich sind die geltende Landesbauordnung, das Brandschutzkonzept und die Normen in ihrer aktuellen Fassung.
